Seit 03.11. gilt im Sportpark 18-61 die 3G-Regelung mit PCR-Test
Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes BW, greift seit dem 03.11. die 3G-Regel mit PCR-Testung*. Das heißt für Sportpark-Mitglieder: Wir kommen nur PCR-getestet, geimpft oder genesen zum Sport (bitte den Nachweis beim Check-In an der Theke vorlegen).
Für die Teilnhame an Outdoor-Kursen reicht ein Schnelltest-Nachweis, allerdings dürfen dann weder Duschen noch Toiletten im Innenbereich benutzt werden.
Außerdem gilt nach wie vor: Beim Zutritt und auf allen Laufwegen muss ein Mund-Nasen-Schutz (medizinisch oder FFP2) getragen werden. Das Training kann ohne Maske stattfinden.
*Ausgenommen von der PCR-Regelung sind Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden und Kinder bis einschließlich 6 Jahren.