Ab dem 17.11. gilt die Alarmstufe im Sportpark 18-61

  16.11.2021
Auch bei uns greift ab dem 17.11. die 2G-Rgelung

Für deinen Besuch im Sportpark bedeutet dies:

  • Beim Training in unseren Innenbereichen gilt die 2G-Regel*, du kannst also dann trainieren, wenn du geimpft oder vom Coronavirus genesen bist und dies nachweisen kannst
  • Beim Training auf unseren Außenanlagen gilt die 3G-Regel (mit PCR-Test*)

In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Maskenpflicht (auch bei 2G!). Im Freien gilt die Maskenpflicht dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

 

Wir wünschen euch trotz allem viel Spaß beim Training und freuen uns auf euch!

 

*Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung gelten für:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre 
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind 
  • Schüler*innen (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ein ärztlicher Nachweis sowie ein negativer Antigen-Test ist hierbei notwendig)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

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