Corona-Update: FFP2-Maskenpflicht & Anpassung 2G+

  27.12.2021
Zum 27.12.2021 gibt es eine erneute Anpassung der Corona-Regeln. Die gute Nachricht ist, dass wir weiter für Euch da sein dürfen! Für Euren Besuch im Sportpark gibt es Folgendes zu beachten: Ab sofort ist die Genesung bzw. der zweifache Impfschutz für die Testbefreiung in der 2G+-Regelung nur noch 3 Monate gültig und es gibt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 27. Dezember 2021 in Kraft.

Änderungen zum 27. Dezember 2021 für Euren Besuch im Sportpark 18-61

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Die Maske muss wie gehabt beim Zutritt in den Sportpark und auf allen Laufwegen getragen werden, beim Training kann sie abgelegt werden.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.

Seit 4.12. gilt bereits die 2G+-Regelung im Sportpark, ab 27.12.2021 gelten folgende Ausnahmen der Testpflicht für geimpfte/genesene Personen:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung (2 Impfungen) abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten.

→ Alle geimpften/genesenen Mitglieder, die nicht unter diese Test-Ausnahmen fallen, können selbstverständlich ebenfalls weiterhin bei uns trainieren unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests.

Wo bekommt man einen Test her?

  • Am besten von einer offiziellen Corona-Teststation (davon gibt es in Rottenburg mittlerweile sehr viele), Apotheke, Arztpraxis etc.
  • Im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
  • Ihr bringt Euren eigenen Test mit und macht diesen dann vor Ort unter Aufsicht unseres Personals - diese Tests sind dann nur für Euer Training im Sportpark gültig. Bitte plant vor Ort eine Wartezeit von 15 - 20 Minuten ein!
  • Ihr könnt einen Test vor Ort bei uns für 2 € erwerben und unter Aufsicht unseres Personals durchführen – diese Tests sind dann nur für Euer Training im Sportpark gültig. Bitte plant vor Ort eine Wartezeit von 15 - 20 Minuten ein!

Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Sport und freuen uns über Euren Besuch!

Euer Sportpark-Team

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