Maskenpflicht ab dem 16.10.20

  14.10.2020
Ab dem 16.10.20 gilt eine Maskenpflicht beim Betreten des Sportparks.

Die steigenden Corona-Fallzahlen sind allgegenwärtig und anhand der Inzidenzwerte gibt es Schwellen, bei Überschreitung derer Bund und Länder mit verschiedenen Maßnahmen die Ausbreitung des Corona Virus‘ in den jeweiligen Landkreisen entgegenwirken.

Zum Schutz aller Sportpark-Mitglieder und unserer Mitarbeiter gilt ab Überschreitung des kritischen Wertes von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2 (Coronavirus)-Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen (erreicht am 15.101. im Landkreis Tübingen) im Sportpark die Maskenpflicht auf allen Laufwegen, Umkleiden & Toiletten. Während des Sporttreibens, also in den Kursräumen, im Cardio- und Five-Bereich, im Kraftbereich und in der Bewegungslandschaft darf die Maske unter Wahrung der Abstandsregel abgenommen werden.

Wir bitten um Euer Verständnis und freuen uns auf Eure Mithilfe, dass wir weiterhin gesund und sicher im Sportpark trainieren können.

Euer Sportpark-Team

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